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Heizwerttabelle
Wird Holz nach Gewicht und nicht nach Volumen verkauft, bestehen bei den einzelnen Holzsorten im Brennwert keine gravierenden Unterschiede.
Nach der Bundesimmisionschutzverordnung darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden, dessen Restfeuchte 20% nicht übersteigt. Aus einer zehnprozentig höheren Feuchtigkeit resultiert eine neunprozentige Heizwertminderung. |
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